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   OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05   

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https://dejure.org/2005,11406
OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05 (https://dejure.org/2005,11406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2005 - 1 U 55/05 (https://dejure.org/2005,11406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2005 - 1 U 55/05 (https://dejure.org/2005,11406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 BörsG, § 47 BörsG, § 48 BörsG, § 13 Abs 2 VerkaufsprospektG, § 32 ZPO
    Aktienrecht: Örtlich zuständiges Gericht für Streitigkeiten über Schadensersatzansprüchen wegen Kursmanipulation durch fehlerhafter ad-hoc-Mitteilungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gerichtsstands bei möglichen Schadensersatzanprüchen von Aktionären wegen behaupteter Kursmanipulationen; Ansprüche wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben in einem Prospekt; Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel; Herleitung eines Anspruchs ...

  • Judicialis

    BörsG § 44; ; BörsG § 47; ; BörsG § 48; ; VerkProspG § 13 Abs. 2; ; ZPO § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstand bei Schadensersatzansprüchen von Aktionären wegen Kursmanipulationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03

    Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05
    Für Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen gegen einen Prospektverantwortlichen ist der Gerichtsstand des § 48 BörsG indessen nur für Sachverhalte im Anwendungsbereich des § 44 BörsG begründet (vgl. OLG Frankfurt / Main ZIP 2004, 1411 ff, 1416; LG Frankfurt / Main NJW-RR 2003, 481 ff,482), d. h. die örtliche Zuständigkeit nach § 48 BörsG erstreckt sich auf weitergehende Ansprüche aus demselben Streitgegenstand (vgl. Baumbach/ Hopt, HGB, 31. Aufl., § 48 Rn. 1; unklar Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, 2004, § 45 Rn. 74, 75).

    Hier wurde keine Verletzungshandlung begangen ( vgl. Bachmann a. a. O., 183; auch OLG Frankfurt/M ZIP 2004, 1411 ff, 1416).

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05
    Eine unerlaubte Handlung durch die Verbreitung von Druckschriften oder auch durch die Ausstrahlung von Fernsehsendungen ist dadurch gekennzeichnet, dass die Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht verletzt (vgl. BGH NJW 1996, 1128).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05
    Die ältere h. M. sah deshalb deliktische Ansprüche, die an die Veröffentlichung des Prospekts als solche anknüpfen, als ausgeschlossen an ( vgl. dazu BGH NJW 1986, 837 ff, 840 ).
  • LG München I, 21.11.2002 - 6 KLs 305 Js 34066/02

    Kurs- und Marktpreismanipulation - Gratwanderung zwischen wirtschaftlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05
    Der Beklagte zu 2) wurde durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts München I vom 21.11.2002 wegen Betruges und verbotenen Insiderhandels zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt ( AZ. 6 KLs 305 Js 34066/02 ).
  • LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 7 O 26/01

    Keine Prospekthaftungsansprüche im Fall EM.TV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05
    Für Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen gegen einen Prospektverantwortlichen ist der Gerichtsstand des § 48 BörsG indessen nur für Sachverhalte im Anwendungsbereich des § 44 BörsG begründet (vgl. OLG Frankfurt / Main ZIP 2004, 1411 ff, 1416; LG Frankfurt / Main NJW-RR 2003, 481 ff,482), d. h. die örtliche Zuständigkeit nach § 48 BörsG erstreckt sich auf weitergehende Ansprüche aus demselben Streitgegenstand (vgl. Baumbach/ Hopt, HGB, 31. Aufl., § 48 Rn. 1; unklar Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, 2004, § 45 Rn. 74, 75).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Die Regelung des § 44 Abs. 1 BörsG, nach der die Übernahme der Wertpapiere u. a. nur verlangt werden kann, wenn sie binnen sechs Monaten nach erstmaliger Einführung erworben worden waren, stellt eine Einschränkung der börsengesetzlichen Haftung mit im Vergleich zur deliktischen Haftung erleichterten Anspruchsvoraussetzungen dar (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 W 34/02, a. a. O.), ohne mit dem Merkmal des Erwerbs innerhalb des genannten Zeitraums eine tatbestandliche Voraussetzung für weitergehende Ansprüche im Sinne von § 47 Abs. 2 BörsG zu schaffen (a. A. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. September 2005 - 1 U 55/05 Bl. 313 bis 323 d. A., soweit ersichtlich unveröffentlicht), ändert also nichts an der grundsätzlichen Konkurrenz der auch auf einen fehlerhaften Prospekt zurückgehenden Ansprüche wegen des Kaufs von Aktien.
  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 287/05
    OLG Frankfurt/Main - Az. 1 U 55/05 vom 22.09.2005;.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

    Die Regelung des § 44 Abs. 1 BörsG, nach der die Übernahme der Wertpapiere u. a. nur verlangt werden kann, wenn sie binnen sechs Monaten nach erstmaliger Einführung erworben worden waren, stellt eine Einschränkung der börsengesetzlichen Haftung mit im Vergleich zur deliktischen Haftung erleichterten Anspruchsvoraussetzungen dar (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 W 34/02, a. a. O.), ohne mit dem Merkmal des Erwerbs innerhalb des genannten Zeitraums eine tatbestandliche Voraussetzung für weitergehende Ansprüche im Sinne von § 47 Abs. 2 BörsG zu schaffen (a. A. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. September 2005 - 1 U 55/05 soweit ersichtlich unveröffentlicht), ändert also nichts an der grundsätzlichen Konkurrenz der auch auf einen fehlerhaften Prospekt zurückgehenden Ansprüche wegen des Kaufs von Aktien.
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